Staatlich anerkannte Gütestelle Rechtsanwalt und Zertifizierter Mediator Michael Plassmann ist seit 2011 vom Oberlandesgericht Hamm als staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) zugelassen. Ein Güteverfahren nach der gültigen Schlichtungsordnungs- und Kostenordnung (PDF) ist in Ergänzung zu den in § 53 JustG NRW ausdrücklich vorgesehenen Fällen auch in allen weiteren zivilrechtlichen Streitigkeiten – unabhängig vom Streitwert – möglich, in denen die Parteien nach dem Gesetz eine Streitigkeit selbst beilegen können. Darüber hinaus kann aus den vor der Gütestelle protokollierten Vergleichen die Zwangsvollstreckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 betrieben werden. Ansprüche aus protokollierten Vergleichen verjähren gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB nach 30 Jahren. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für mögliche Rückfragen zu laufenden Güteverfahren stehen wir Ihnen gerne elektronisch (guetestelle@mediationskanzlei-plassmann.de) oder telefonisch (0251 - 26 55 11) zur Verfügung. Michael Plassmann |
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