Plassmann | Mediator Berlin | Mediation Berlin | Kreditmediator Plassmann | Mediator Berlin | Mediation Berlin | Kreditmediator

Offene Fragen nach Einbruch in rd. 50 Schließfächer der Sparkasse Hannover

Millionenschaden – was können Geschädigte tun?

Hannover, 16. Juli 2019 – Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (56) ist anlässlich eines erneuten Einbruchs in zwei Filialen (Moltkeplatz und Limmerstraße) der Sparkasse Hannover „entschieden dem verbreiteten Fehlglauben“ entgegengetreten, „dass Opfer, die über keine Schließfachversicherung verfügen, am Ende leer ausgehen könnten“. Bei den beiden Einbrüchen hatten sich die Täter ab dem 05. Juli 2019 Zugang zu den Schließfächern von rund 50 Kunden verschafft und wahrscheinlich Vermögenswerte in Millionenhöhe erbeutet.

Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses ‚Außergerichtliche Streitbeilegung‘ der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), hat in den letzten Jahren nicht nur zahlreiche Opfer des sogenannten „Berliner Tunnelraubs“ vertreten, sondern sich bundesweit auch anhand der zahlreichen Einbrüche in Schließfächer von Kreditinstituten detaillierte Kenntnisse über „zum Teil eklatante Sicherheitslücken“ verschafft. „Selbstverständlich ist eine separate Schließfachversicherung in derartigen Fällen bei der Regulierung hilfreich. Doch ganz unabhängig davon, ob man eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann eine Haftung des Kreditinstitutes gleichwohl in Betracht kommen, wenn sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellen sollte, dass die Sparkasse Hannover ein (Mit)Verschulden am Schadenseintritt trifft“, betont der gelernte Banker, der auch Betroffene vertritt.

„Ein solches Verschulden kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn sich im Laufe der Ermittlungen herausstellt, dass dieser Einbruch dadurch erleichtert wurde, dass die Täter mögliche Lücken im Sicherheitssystem der Bank kannten und diese gezielt ausgenutzt haben“. Auch habe sich bei „zahlreichen Einbrüchen in Schließfächer – nicht nur beim sogenannten Tunnelraub – herausgestellt, dass ein Alarm beim Sicherheitsdienst zwar ausgelöst, aber dort schlicht ignoriert wurde“. „Auch in diesen Fällen“ – betont der Bankrechtsexperte – „haftet die Bank für Fehler des von ihr beauftragten Sicherheitsdienstes“.

Auch wenn Plassmann aufgrund der noch unklaren Ermittlungserkenntnisse vor vorschnellen Schlüssen warnt, könnten die „besonderen Tatumstände ein Indiz dafür sein, dass die Täter in diesem Fall möglicherweise konkrete Insiderkenntnisse besaßen“. Genau aus diesem Grunde seien die „Opfer nicht chancenlos“, macht Plassmann den Opfern Mut, die „skizzierten Haftungsoptionen näher zu beleuchten“.

Rechtsanwalt Plassmann empfiehlt den Opfern daher, „vorsorglich die eigene Hausratversicherung zu informieren“ und dann „in aller Ruhe die Schadenslisten zu erstellen, um keine Positionen zu vergessen“. „Erst im zweiten Schritt ist es dann erforderlich, die geltend gemachten Schäden möglichst plausibel zu dokumentieren“, erläutert Plassmann die weitere Vorgehensweise und warnt alle Geschädigten „dringend davor, ohne Prüfung Vergleichsangeboten der Sparkasse Hannover zuzustimmen“.

Ansprechpartner:
RA und Bankkaufmann Michael Plassmann, Berlin
Direkt: 0177.56 24 639 oder plassmann@mediationskanzlei-plassmannn.de

Infos zur Person:
https://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/referenzen.htm

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.