Leistungen.

Michael Plassmann Rechtsanwalt, Zertifizierter Mediator

Schließfach-Einbruch.

Schließfach­einbruch – Beratung für Betroffene

Ich erinnere mich gut an den Tag, als die Nachricht über den „Berliner Tunnelraub“ durch die Medien ging. Unbekannte Täter plünderten mehr als 300 Bankschließfächer – viele Menschen verloren dabei ihr Hab und Gut.

Ich durfte damals zahlreiche Betroffene vertreten und konnte erreichen, dass die Berliner Volksbank die Schäden reguliert. Diese Erfahrung hat mir gezeigt: Wer von einem Schließfach-Raub betroffen ist, braucht schnell kompetente Unterstützung. Und einen verlässlichen Partner, der es versteht, durch die unübersichtliche Rechtslage zu manövrieren und alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen. Dank meines kaufmännischen Hintergrunds kenne ich beide Seiten – die der Bank und die der Kunden. So kann ich Sie gezielt unterstützen und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Wenn Sie von einem Schließfach-Raub betroffen sind oder Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam klären wir Ihre Optionen.

Außergewöhnlicher Einsatz

Herr Plassmann vertritt mich im Schadensfall gegenüber der HASPA mit außergewöhnlichen Einsatz, ihn zeichnet neben seiner exzellenten Sachkenntnis, die besondere Menschlichkeit aus! Perfekte Kommunikation, zeitige Informationen – in einem Stil, den man heute selten findet. Ich bin einfach nur froh, dass er mich vertritt. Besser kann es nicht sein!

— Silke Eggers, Schließfachgeschädigte —

Mediation.

Mediation – Lösungen nach Ihren Bedürfnissen

Mediation ist meine Kern­kompetenz! Ich erlebe oft, dass die Beteiligten in einem Konflikt sich eigentlich eine schnelle, faire Lösung wünschen, aber das klassische Gerichts­verfahren dafür nicht der richtige Weg ist. Genau hier setzt Mediation an. Als Mediator unterstütze ich Sie dabei, Konflikte außergerichtlich beizulegen. Dabei profitieren Sie von drei klaren Vorteilen:

  • Kostentransparenz: Ich sage Ihnen von Anfang an, was finanziell auf Sie zukommt. Sie behalten die volle Kontrolle über Aufwand und Nutzen.
  • Flexible Termine: Ich möchte, dass Sie Ihren Konflikt nicht nur effektiv, sondern auch zügig lösen können. Deshalb biete ich Ihnen bei Bedarf Mediationen auch abends oder am Wochenende an.
  • Klarer Fahrplan: Ich erkläre Ihnen Schritt für Schritt, wie die Mediation abläuft und wo wir gerade stehen. So behalten Sie jederzeit den Überblick und können aktiv mitgestalten.

Mediation wirkt – in vielen Bereichen

Mediation kann dabei in vielen Lebenslagen eine gute Lösung sein. Im Gesellschaftsrecht, bei Streit unter Erben ebenso wie bei Fragen der Unternehmensnachfolge. Bei Spannungen in Organen, im Team oder auch bei Konflikten mit langjährigen Geschäftspartnern.

Haben Sie Interesse an einer Mediation? Dann sprechen Sie mich gerne an.

Wirtschaftsmediation.

Wirtschaftsmediation.

Wirtschafts­mediation: Konflikte im Unternehmen effizient lösen

Konflikte sind Teil des Wirtschaftslebens. Sie entstehen zwischen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, in der Geschäfts­führung, zwischen Unternehmen und Geschäfts­partnern oder im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge. Die wirtschaft­lichen Schäden durch ungelöste Konflikte belasten das Klima im Unternehmen und die Bilanz gleichermaßen.

Wirtschaftsmediation bietet hier einen klaren Weg: Konflikte werden außergericht­lich, strukturiert und lösungsorientiert geklärt – bevor sie eskalieren.

Was ist Wirtschaftsmediation?

Wirtschaftsmediation ist ein professionelles Verfahren zur außergerichtlichen Konflikt­lösung in Unternehmen. Eine neutrale Mediatorin oder ein neutraler Mediator führt die Beteiligten durch einen strukturierten Prozess.

Ziel ist eine Lösung, die wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich tragfähig ist – und von allen Beteiligten mitgetragen wird. Im Unterschied zum Gerichts­verfahren entscheiden die Parteien selbst. Das erhöht die Akzeptanz und sorgt für nachhaltige Ergebnisse.

Warum Konflikte in Unternehmen eskalieren

Die meisten Konflikte scheitern nicht an der Rechtslage. Sie scheitern daran, dass Erwartungen nicht geklärt werden. Interessen bleiben unausgesprochen, Gespräche brechen ab, Positionen verhärten sich.

Das gilt besonders bei der Unternehmensnachfolge. Studien zeigen, dass Konflikte hier häufig auf psychologische und kommunikative Ursachen zurückgehen.

Wirtschaftsmediation setzt genau an diesem Punkt an: Sie schafft einen Rahmen, in dem alle Beteiligten ihre Interessen offen darlegen können.

Schnelligkeit: Mediation kann kurzfristig beginnen und ist meist deutlich schneller als ein Gerichtsverfahren.

Kostenkontrolle: Der Aufwand ist planbar. Sie behalten die Kontrolle über Zeit und Budget.

Vertraulichkeit: Das Verfahren findet nicht öffentlich statt. Geschäftsgeheimnisse und Reputation bleiben geschützt.

Erhalt von Geschäftsbeziehungen: Mediation zielt auf Lösungen, die für alle Seiten tragfähig sind. Das ist entscheidend, wenn die Zusammenarbeit fortgesetzt werden soll.

Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen: Die Parteien können flexible und praxisnahe Lösungen entwickeln – oft über das hinaus, was ein Gericht entscheiden würde.

  • Konflikte zwischen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern
  • Streit in Geschäftsführung oder Vorstand
  • Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern
  • Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsführung und Betriebsräten
  • Unternehmensnachfolge und Familienunternehmen
  • Konflikte in Teams oder zwischen Abteilungen

Gerade in Familienunternehmen zeigt sich der Nutzen besonders deutlich: Wirtschaftliche Interessen und persönliche Beziehungen greifen ineinander. Ohne Klärung entstehen Spannungen, die beides gefährden – Unternehmen und Zusammenarbeit.

Ein Mediationsverfahren folgt einer klaren Struktur:

  1. Klärung der Themen und Beteiligten
  2. Herausarbeiten der Interessen hinter den Positionen
  3. Entwicklung von Lösungsoptionen
  4. Verhandlung und Vereinbarung

Der Mediator steuert den Prozess, trifft aber keine eigenen Entscheidungen.

Wirtschaftsmediation ist besonders geeignet, wenn:

  • mehrere Parteien beteiligt sind
  • wirtschaftliche und persönliche Interessen zusammenwirken
  • eine schnelle und diskrete Lösung erforderlich ist
  • die Zusammenarbeit erhalten bleiben soll

Je früher ein Konflikt geklärt wird, desto größer ist der Handlungsspielraum.

Ihr Weg zur Lösung

Sprechen Sie mich an. Gemeinsam klären wir, wie Sie Ihren Konflikt strukturiert und effizient lösen können.

Beratung.

Beratung – Sie stehen im Mittelpunkt

Wenn Sie zu mir kommen, geht es ganz um Sie: Ihr Anliegen, Ihre Perspektive, Ihre Ziele. Bevor wir über Lösungen sprechen, höre ich Ihnen zu und versuche zu verstehen, was Sie brauchen, um Ihren Konflikt zu lösen. Dann entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, die zu Ihnen und Ihren Wünschen passt.

Ich begleite Sie – gerichtlich oder außergerichtlich

Nicht jeder Streit muss dabei vor Gericht enden. Eine außergericht­liche Lösung spart oft Zeit, Kosten und Nerven. Wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind, kann ich Sie als Mediator unterstützen, damit Sie gemeinsam mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt eine faire Einigung erzielen.

Manchmal ist aber auch schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht – engagiert und durchsetzungsstark.

Konfliktmanagement – ich bringe die Kompetenz zu Ihnen

Ihr Anliegen erfordert Expertise auf verschiedenen Fachgebieten? Auch dabei unterstütze ich Sie: Als Konfliktmanager bringe ich Sie mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zusammen, die auf die passenden Fachgebiete spezialisiert sind. Mein Anspruch ist es, Ihnen zu zeigen, dass Rechtsanwälte nicht nur Partner im Streit sind, sondern auch Partner in der Lösung.

Dank meiner langjährigen Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin und Ausschussvorsitzender bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kenne ich viele Expertinnen und Experten persönlich und weiß, wem ich vertrauen kann – und wem Sie vertrauen können.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Sehr kompetent und extrem engagiert

Ich kann Herrn Plassmann aus eigener Erfahrung nur wärmstens empfehlen: er ist sehr kompetent, extrem engagiert und ein sehr professioneller und ausgeglichener Partner in schwierigen Fällen. Er genießt mein uneingeschränktes Vertrauen und ich würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Der beste Anwalt, den ich bisher erlebt habe. Wären mehr als 5 Sterne möglich, würde ich ihn ohne zu zögern noch besser bewerten.

— Malte Granitzki —

Staatlich anerkannte Gütestelle.

Güteverfahren – verbindlich, auch ohne Gericht

Goethe sagte einmal: „Mit Worten lässt sich trefflich streiten“. Als Anwalt finde ich mich in diesem Satz zwar wieder, der Mediator in mir weiß aber: Worte eignen sich auch trefflich, um einen Streit beizulegen. Deshalb betreibe ich seit mehr als zehn Jahren von meiner Heimatstadt Münster aus bundesweit eine staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozess­ordnung (ZPO).

Die Gütestelle ist eine staatlich eingerichtete Stelle zur außergerichtlichen Streit­schlichtung. In bestimmten Angelegenheiten ordnet das Landesgesetz von NRW einen außergerichtlichen Einigungs­versuch an, bevor Klage erhoben wird.

Ein Güteverfahren kann aber auch in allen weiteren zivilrechtlichen Streitigkeiten – unabhängig vom Streitwert – angewendet werden, um Konflikte einvernehmlich zu lösen. Besonders beliebt ist es bei sogenannten Massenverfahren, also solchen Verfahren, bei denen einem Anspruchsgegner eine Vielzahl von Anspruchsberechtigten gegenübersteht. Doch der Anwendungsbereich ist groß. So wenden sich zum Beispiel Banken und ihre Kunden an die Gütestelle, wenn Informationspflichten nicht eingehalten wurden oder die Bank es versäumt hat, ausreichend über die Risiken ihrer Finanzprodukte aufzuklären.

Das hat mehrere Vorteile: Neben einem niedrig­schwelligen Angebot zur Streitbeilegung kann mit einem Antrag bei der Gütestelle regelmäßig auch die Verjährung eines Anspruchs gehemmt werden. Aus einem vor der Gütestelle protokollierten Vergleich kann zudem ebenso wie aus einem Gerichtsurteil die Zwangs­voll­streckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 betrieben werden.

Kontaktieren Sie die Gütestelle

Die staatlich anerkannte Gütestelle befindet sich an meinem Kanzlei­sitz in Münster in unmittel­barer Nähe des Landgerichts und des Aa-Sees. Sie finden uns am Stadtgraben 43, 48143 Münster, im Hause der Kanzlei am Stadtgraben.

Auch für Rückfragen zu laufenden Güteverfahren stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Büro Münster (Sitz der Gütestelle)
Am Stadtgraben 43
48143 Münster

Telefon: +49 (0) 251. 26 55 11
Telefax: +49 (0) 251. 26 55 155

E-Mail: guetestelle@mediationskanzlei-plassmann.de

Aus- und Fortbildung.

Ausbildung zum zertifizierten Mediator

Mediation hat Zukunft! Wer Konflikte erfolgreich lösen kann, schafft echten Mehrwert – für Menschen, Unternehmen und die Gesellschaft. Genau deshalb bilde ich Mediatorinnen und Mediatoren aus.

Als Leiter des Fachinstituts für Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung des Deutsches Anwaltsinstitut gebe ich mein Wissen weiter – gemeinsam mit einem erfahrenen Ausbilderteam. Wir vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern trainieren mit Ihnen die konkreten Methoden, die Sie im Umgang mit Mandanten wirklich brauchen: Kommunikation, Verhandlung, Struktur.

Die Ausbildung zum Mediator (§ 5 Abs. 1 MediationsG i.V.m. § 7a BORA) bzw. Zertifizierten Mediator (§ 5 Abs. 2, 6 MediationsG i.V.m. § 2 ZMediatAusbV) ist interaktiv, praxisnah und lebendig. Sie lernen an echten Fällen aus der Mediationspraxis und können das Gelernte sofort umsetzen.

Wenn Sie sich für eine fundierte und praxisorientierte Mediations­ausbildung interessieren, finden Sie weitere Informationen auf der Website des Instituts – oder sprechen Sie mich gerne direkt an.

Inspirierend und innovativ!

Ich wollte mich noch einmal ausdrücklich für die inspirierenden drei Tage bedanken. Sie haben kein Stück nachgelassen, waren immer dabei, positiv – und brachten so viele neue Ideen. Auch wenn ich nun schon fast 13 Jahre im Job bin und inner- wie außergerichtlich viel verhandele, kann ich so viel lernen! Was ich besonders hervorheben möchte, ist Ihre Bereitschaft, Ihr Wissen zu teilen. Dies ist etwas ganz Besonderes, gerade unter Juristen, die gern alles für sich behalten!

— Teilnehmer einer Fortbildung —

Gastvorträge.

Gastvorträge – Impulse für eine bessere Konflikt­lösung

Konflikte gehören zum Unternehmens­alltag – im Team wie auch im Umgang mit Geschäfts­partnern und Kunden. Sie entstehen aber auch bei der Umsetzung neuer Projekte in der Kommune, in Organisationen und nicht zuletzt in der Politik. Entscheidend ist, wie wir mit diesen Konflikten umgehen. Was braucht es, damit Gespräche wieder in Gang kommen und die Zusammenarbeit gelingt?

In meinen Vorträgen geht es nicht um Paragrafen und theoretische Konstrukte. Ich vermittle praxisnah, wie Mediation funktioniert – und wie sie in komplexen Konflikten neue Wege öffnen kann. Wollen Sie Ihrem Führungsteam neue Möglichkeiten zur Problemlösung an die Hand geben?

Vielleicht beraten Sie auch Mandanten und suchen neue Wege, um konstruktiv zu vermitteln. Oder suchen Sie für eine Fachdiskussion noch einen erfahrenen Redner, der sowohl die Richter- als auch die Anwaltssicht zu beleuchten vermag?

Wenn Sie eine Veranstaltung planen oder ein Impulsreferat wünschen, sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam gestalten wir ein Format, das zu Ihrem Publikum passt.