Staatlich anerkannte Gütestelle
Rechtsanwalt und Mediator Michael Plassmann ist vom Oberlandesgericht
Hamm als staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1
Zivilprozessordnung (ZPO) zugelassen.
Ein Güteverfahren nach der gültigen Schlichtungsordnungs- und Kosten-
ordnung (PDF) ist in Ergänzung zu den in § 53 JustG NRW ausdrücklich
vorgesehenen Fällen auch in allen weiteren zivilrechtlichen Streitigkeiten –
unabhängig vom Streitwert – möglich, in denen die Parteien nach dem
Gesetz eine Streitigkeit selbst beilegen können.
Durch die Einreichung eines Antrags bei der Gütestelle wird die Verjährung
des geltend gemachten Anspruchs gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt.
Darüber hinaus kann aus den vor der Gütestelle protokollierten Vergleichen
die Zwangsvollstreckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 betrieben werden.
Ansprüche aus protokollierten Vergleichen verjähren gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 4
BGB nach 30 Jahren.
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