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Silvester-Einbruch in pro aurum-Filiale in Düsseldorf

Warnung vor vorschneller Zustimmung
zum Regulierungsangebot

Berlin, 15. Mai 2018 – Der Berliner Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (54), der bereits zahlreiche Opfer des sogenannten Berliner Tunnelraubs und anderer Schließfacheinbrüche vertreten hat, hat davor „gewarnt, vorschnell eine Regulierungsvereinbarung mit der Schließfachversicherung von pro aurum abzuschließen“.

In der Silvesternacht hatten noch unbekannte Täter zwei Tresore gesprengt und Edelmetalle in Millionenhöhe erbeutet. Der Anwalt ist dabei „entschieden dem verbreiteten Fehlglauben“ entgegengetreten, „dass Opfer, die nur über eine begrenzte Schließfachversicherung verfügen, keine weiteren Ansprüche geltend machen können“. „Wer vorschnell eine Abfindungserklärung in Höhe der Versicherungssumme unterzeichnet, läuft Gefahr, darüber hinaus gehende Ansprüche endgültig zu verlieren“, warnt der Bankrechtsexperte.

Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), weist darauf hin, dass eine separate Schließfachversicherung in derartigen Fällen bei der Regulierung zwar „grundsätzlich eine Hilfe“ sei. „Doch ganz unabhängig davon, ob eine solche Versicherung einen bestimmten Schadensbetrag abdeckt, kann eine Haftung des Edelmetallhändlers gleichwohl in Betracht kommen, wenn sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellen sollte, dass pro aurum ein (Mit)Verschulden am Schadenseintritt trifft“, betont der gelernte Banker.

„Ein solches Verschulden kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn sich im Laufe der Ermittlungen herausstellt, dass dieser spektakuläre Einbruch in der Silvesternacht dadurch erleichtert wurde, dass die Täter mögliche Lücken im Sicherheitssystem des Edelmetallhauses kannten und diese gezielt ausgenutzt haben“. Auch habe sich bei „zahlreichen Einbrüchen in Schließfächer – wie zum Beispiel auch beim Tunnelraub – herausgestellt, dass ein Alarm beim Sicherheitsdienst zwar ausgelöst, aber dort entweder ignoriert oder unzulänglich bearbeitet wurde“. „Auch in diesen Fällen“ – betont der Bankrechtsexperte – „haftet die Bank für Fehler des von ihr beauftragten Sicherheitsdienstes“. Auch in der Silvesternacht soll ein Sicherheitsdienst zwar einen Alarm erhalten, aber keine Auffälligkeiten vor Ort festgestellt haben.

Die „Umstände der Tat“, so Plassmann, ließen „einmal mehr konkrete Insiderkenntnisse vermuten“. Genau aus diesem Grunde seien die „Opfer nicht chancenlos“ macht Plassmann den Geschädigten Mut, die skizzierten Haftungsoptionen „näher zu beleuchten“. Er empfiehlt, „keinen Vergleich vor sorgfältiger Auswertung der Ermittlungsakten zu schließen“. Vor der Unterzeichnung eines Vergleichsangebotes solle man „zunächst mit einem Anwalt alle Haftungsoptionen und die Konsequenzen eines vorschnellen Vergleichsschlusses sorgfältig prüfen.

Ansprechpartner: RA und Mediator Michael Plassmann, Berlin
Telefon 030.88 62 97 90  oder  Mobil: 0177.56 24 639
mail@mediationskanzlei-plassmannn.de

Zur Person:
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