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Offene Fragen nach erneutem Silvester-Einbruch in Berliner Sparkasse

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1.Hilfe-Tipps für Geschädigte des „Tunnelraubs II“

Berlin, 02. Januar 2019 – Der Berliner Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (55), ist  anlässlich eines erneuten Einbruchs in die Filiale der Berliner Sparkasse in der Baumschulenstraße  „entschieden dem verbreiteten Fehlglauben“ entgegengetreten, „dass Opfer, die über keine Schließfachversicherung verfügen, am Ende leer ausgehen könnten“.

Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), hat in den letzten Jahren nicht nur zahlreiche Opfer des sogenannten „Berliner Tunnelraubs“ vertreten, sondern sich auch anhand der zahlreichen Einbrüche in die Berliner Sparkasse detaillierte Kenntnisse über Sicherheitslücken der Berliner Sparkasse verschafft. „Selbstverständlich ist eine separate Schließfachversicherung in derartigen Fällen bei der Regulierung hilfreich. Doch ganz unabhängig davon, ob man eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann eine Haftung der Bank gleichwohl in Betracht kommen, wenn sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellen sollte, dass die Berliner Sparkasse ein (Mit)Verschulden am Schadenseintritt trifft“, betont der gelernte Banker.

„Ein solches Verschulden kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn sich im Laufe der Ermittlungen herausstellt, dass dieser spektakuläre Einbruch dadurch erleichtert wurde, dass die Täter mögliche Lücken im Sicherheitssystem der Bank kannten und diese gezielt ausgenutzt haben“. Auch habe sich bei „zahlreichen Einbrüchen in Schließfächer – wie zum Beispiel auch beim Tunnelraub – herausgestellt, dass ein Alarm beim Sicherheitsdienst zwar ausgelöst, aber dort schlicht ignoriert wurde“. „Auch in diesen Fällen – betont der Bankrechtsexperte – haftet die Bank für Fehler des von ihr beauftragten Sicherheitsdienstes“.

Auch wenn Plassmann aufgrund der noch unklaren Ermittlungserkenntnisse vor vorschnellen Schlüssen warnt, zeigt er sich „irritiert darüber, dass immer wieder Kunden der Berliner Sparkasse Opfer der gezielten Einbrüche – vor allem aus dem Kreise der arabischen Clans – werden“. Die „Umstände der Tat“, so Plassmann, ließen „einmal mehr konkrete Insiderkenntnisse vermuten“. Genau aus diesem Grunde seien die „Opfer nicht chancenlos“ macht Plassmann den Opfern Mut, die skizzierten Haftungsoptionen „näher zu beleuchten“.

Plassmann empfiehlt den Opfern daher, „vorsorglich die eigene Hausratversicherung zu informieren“ und dann „in aller Ruhe die Schadenslisten zu erstellen, um keine Positionen zu vergessen“. „Erst im zweiten Schritt ist es dann erforderlich, die geltend gemachten Schäden möglichst plausibel zu dokumentieren“, erläutert Plassmann die weitere Vorgehensweise und warnt alle Geschädigten vor „vorschnellen Vergleichen bei der Regulierung“.

Ansprechpartner:
RA und Bankkaufmann Michael Plassmann, Berlin
Direkt: 0177.56 24 639 oder plassmann@mediationskanzlei-plassmannn.de

Infos zur Person: 
https://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/referenzen.htm

 

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