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Geeignetheitserklärung bei der Anlageberatung – was der Verbraucher unbedingt wissen sollte.

Berlin, 23. November 2018

Um das optimale Finanzprodukt zu erhalten oder zumindest im Schadensfall auf der sicheren Seite zu stehen, hat der Berliner Rechtsanwalt und Bankrechtsexperte, Michael Plassmann (55), in der aktuellen Sendung des ZDF-Morgenmagazin (MOMA, 22. November, 2018) den Verbrauchern erläutert, was sie bei der Anlageberatung in der Bank vor dem Vertragsschluss unbedingt beachten sollten.

Hintergrund für die Empfehlung ist die neueigenführte „Geeignetheitserklärung“, die das bisherige „Beratungsprotokoll“ in der Bankberatung bei der Kapitalanlage ablöst. Die Neuregelung, die von Europäischen Union als Reaktion auf die Finanzkrise und Lehmann Brothers-Pleite vor 10 Jahren initiiert wurde, soll den Verbraucherschutz stärken und dafür sorgen, dass Kunden zukünftig idealerweise nur solche Produkte empfohlen bekommen, die sie verstehen und zu ihrem persönlichen Profil passen. Was dabei zu beachten ist, damit Bankkunden in der Praxis auch tatsächlich vor Falschberatung geschützt sind, sehen Sie im Interview, das MOMA-Redakteur Mitri Sirin mit Michael Plassmann geführt hat:

Link zum Video:

https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/service-geeignetheitserklaerung-100.html

Link zu Michael Plassmann:

https://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/referenzen.htm

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