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Erneuter Einbruch in Schließfachraum der Berliner Volksbank

Rechtsanwalt Plassmann stellt Banken „Vertrauensfrage“: „Wer schützt eigentlich die Kunden vor den Nachlässigkeiten der Banken?“

Berlin, 25. Januar 2019 – Während die Ermittlungen gegen die Täter, die in der Silvesternacht in eine Filiale der Berliner Sparkasse in der Baumschulenstraße eingedrungen waren, noch laufen, sind am Donnerstag erneut Schließfächer der Berliner Volksbank (Filiale Scharnweberstraße) Ziel der Einbrecher gewesen. Der Berliner Rechtsanwalt und Bankkaufmann Michael Plassmann (56), hat „die Einbruchserie, die über die beiden Taten weit hinaus geht“, zum Anlass genommen, Banken und Sparkassen beim Thema Sicherheit die ‚Vertrauensfrage’ zu stellen“.

Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), hat in den letzten Jahren nicht nur zahlreiche Opfer des sogenannten „Berliner Tunnelraubs“ vertreten, sondern sich auch anhand der verschiedenen Einbrüche in die Berliner Volksbank und Berliner Sparkasse detaillierte Kenntnisse über Sicherheitslücken dieser Kreditinstitute verschafft. „Kaum jemand weiß, dass in beide Kreditinstitute in den letzten Jahren insgesamt 12 Einbrüche (Volksbank: 3, Sparkasse: 9) erfolgten und mehrere Hundert Kunden häufig dabei ihr gesamtes Vermögen verloren haben“. Plassmann sieht in einem „Dreiklang von eklatanten Sicherheitslücken, Insiderkenntnissen und Versagen der sogenannten Sicherheitsdienste“ die „Hauptursache für diese unglaubliche Einbruchserie in Berlin“.

Der Bankrechtsexperte fordert die Kreditinstitute auf, „endlich damit zu beginnen, ihre Tresorräume auch wie solche zu sichern“. In nahezu allen Fällen hätten die entsprechenden Kreditinstitute „nicht die Standards (Sicherungsrichtlinien für Banken und Sparkassen, VdS 2472) erfüllt, die gerade aus einem Zusammenspiel der gesammelten Erfahrungen der Polizei, der Berufsgenossenschaften und der Versicherungswirtschaft entstanden sind“. „Wären diese wirklich beachtet worden, wäre weder der sogenannte Berliner Tunnelraub (Berliner Volksbank, 2013) noch der Großeinbruch in die Filiale am Mariendorfer Damm (Berliner Sparkasse, 2014) möglich geworden“, resümiert Plassmann. Plassmann bemängelt, dass „die Zeche am Ende von den Kunden gezahlt wird“: „Man sollte nicht vergessen, dass allein bei diesen beiden Großeinbrüchen unterschiedliche Täter insgesamt über 600 Schließfächer aufgebrochen und dabei die Kunden um rund 20 Millionen geschädigt haben“, erinnert Plassmann daran, wer die „Hauptlast für die entsprechenden Versäumnisse“ zu tragen hat.

Was Plassmann besonders irritiert, ist der Umgang mit den geschädigten Kunden: „Anstatt den Opfern vertrauensvoll die Hand zu reichen, erweist sich die erhoffte Regulierung für die Kunden als „Verhandlungsmarathon, bei dem den Kunden, die ihrer Bank – rückwirkend wohl unbegründet – vertraut haben, von Bankseite mit enormen Misstrauen begegnet wird.“ Plassmann empfiehlt den geschädigten Kunden der beiden Einbrüche, „erst nach Einsicht der Ermittlungsakten Regulierungsgespräche mit den Banken zu führen. Wenn man vom LKA weiß, wie es zu diesen Taten kommen konnte, verbessert sich in der Regel die Verhandlungsposition deutlich“.

Ansprechpartner:
RA und Bankkaufmann Michael Plassmann, Berlin
Direkt: 0177.56 24 639 oder plassmann@mediationskanzlei-plassmannn.de

Infos zur Person:
https://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/referenzen.htm

 

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