In einem ausführlichen Interview mit LEGAL TRIBUNE informiert der Berliner Bankrechtsexperte, RA Michael Plassmann (51), der zahlreiche geschädigte Opfer der Berliner Tunnelraubs vertritt, über die Rechtslage von Kunden, die darauf vertrauten, ihr Vermögen sei auch beim Einbruch in ein Schließfach durch die Bank geschützt und versichert.
Im Rahmen dieses Interviews setzt sich Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), neben dem Verschulden für den Tunnelraub auch kritisch mit der Frage auseinander, ob die Kunden von Ihrer Bank tatsächlich umfassend über die Notwendigkeit des Abschlusses einer Schließfachversicherung informiert wurden.
Das gesamte Interview lesen Sie hier:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/berlin-tunnel-bankraub-schliessfach-versicherung/
Ansprechpartner: RA und Mediator Michael Plassmann, Berlin
Telefon 030.88 62 97 90 oder Mobil: 0177.56 24 639
mail@mediationskanzlei-plassmannn.de
Mehr Infos zur grundsätzlichen Rechtslage: http://www.mediationskanzlei-plassmann.de/blog/berliner-tunnelraub
Mehr Infos zu RA Plassmann: http://www.mediationskanzlei-plassmann.de/mediationskanzlei/ehrenaemter.htm