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„Aus Fehlern nichts gelernt?“ Erneuter Einbruch in Tresorraum der Berliner Sparkasse

Ziehen die Banken keine Schlüsse aus dem Berliner Tunnelraub?

Berlin, 13. Februar 2014– „Wie ist es möglich, dass Täter innerhalb von sechs Wochen zweimal in denselben Tresorraum der Berliner Sparkasse einbrechen können?“, fragt der Berliner Rechtsanwalt Michael Plassmann (51), der sowohl Opfer des spektakulären Berliner Tunnelraubs in die Berliner Volksbank als auch Opfer der aktuellen Einbruchserie in die Berliner Sparkasse vertritt. Plassman stellt vor dem Hintergrund  verschiedener Ermittlungsergebnisse das Selbstverständnis einzelner Kreditinstitute grundsätzlich zur Diskussion: „Man kann den Eindruck gewinnen, dass einzelne Banken ihre Vermögensverwahrungspflicht gegenüber ihre Kunden auf die leichte Schulter nehmen“. Plassmann, selbst gelernter Banker, sieht die Banken in der Pflicht, „Kunden endlich wieder wie Kunden zu behandeln“. „Wenn man weiß, welche klaren Anforderungen die Sicherungsrichtlinien für Banken und Sparkassen (VdS 2472) an Tresore stellen, versteht man nicht, warum diese scheinbar nur halbherzig beachtet werden“, lenkt der Bankrechtsexperte den Fokus auf das Sicherheitsverständnis einzelner Kreditinstitute.Plassmann, der dazu beigetragen hatte, anhand der Ermittlungsergebnisse im Berliner Tunnelraub die Verschuldensfrage in einem neuen Licht zu betrachten, sieht nun die Berliner Sparkasse, in deren Filiale in Wedding in der Nacht erneut eingebrochen wurde, in der Pflicht: „Es gilt, den Kunden die Frage zu beantworten, ob die Sparkasse nicht allerspätestens nach dem Einbruch in der Silvesternacht alle Maßnahmen getroffen hat, um das Vermögen ihrer Kunden vor weiteren Einbrüchen zu sichern.“

Aus Plassmanns Sicht drängen sich bei der Einbruchserie in die Berliner Sparkasse zwei Fragestellungen auf:  „Verfügte der Tresorraum vor Ort überhaupt über einen adäquaten Durchbruchschutz?“ „Wer die örtlichen Begebenheiten, insbesondere die Zutrittsmöglichkeiten zum sogenannten Tresorraum kennt, dürfte aus meiner Sicht daran deutliche Zweifel haben“, wundert sich Plassmann über die Schutzmechanismen für den Tresorraum. „Zum anderen stellt sich die Frage, ob die Bank ihre Schließfachkunden darüber aufgeklärt hat, dass in den Tresorraum der Berliner Sparkasse eingebrochen wurde und sie im Wiederholungsfalle laut ihrer eigenen AGB nur über einen beschränkten Versicherungsschutz verfügen?“, legt der Anwalt beim Thema „Sicherungs- und Aufklärungspflicht“ den Finger in die Wunde.

Plassmann, Vorsitzender des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erwartet daher von der Berliner Sparkasse „eine ebenso zügige wie kooperative Regulierung für die geschädigten Opfer“. Sollte sich die Erstattung der Schäden ähnlich schwierig gestalten wie bei der Berliner Volksbank, vertraut Plassmann auf die fundierten Arbeit der Berliner Ermittlungsbehörden: „Ähnliche Ermittlungsergebnisse wie zum Berliner Tunnelraub möchte gewiss kein Bankvorstand mehr ins Stammbuch geschrieben bekommen“.

Ansprechpartner: RA und Mediator Michael Plassmann, Berlin
Telefon 030.88 62 97 90  oder  Mobil: 0177.56 24 639
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Mehr Infos zur Rechtslage beim Berliner Tunnelraub und zu grundsätzlichen Rechtsfragen bei Schließfächern:
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